Mit der THG-Prämie pares Geld sparen.
THG steht für Treibhausgas und die zugehörige THG-Quote gibt Mineralölfirmen Einsparungsziele für ihre CO2-Emissionen vor, indem sie den Unternehmen eine bestimmte Quote an emissionsärmeren Treibstoffen wie beispielsweise Bio-Diesel oder Strom vorschreibt. E-Autofahrer können ihre Emissionseinsparungen über THG-Anbieter an die Mineralöl-Firmen verkaufen.
Was ist nun bei eRollern zu beachten. Zunächst benötigt man einen Fahrzeugschein. Den hat man bei eRollern bis 45 km/h nicht automatisch, da man hier eigentlich nur das kleine 1 Jahr gültige Versicherungskennzeichen benötigt. Diese Fahrzeuge dürfen mit einem normalen Autoführerschein gefahren werden und sind für die THG-Quote nicht qualifiziert.
Jetzt kommen wir zu dem "eigentlich". Sie können für Ihren eRoller bei der örtlichen Zulassungsstelle eine freiwillige amtliche Zulassung beantragen. Man bekommt dann ein normales Nummernschild und die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2. Jetzt erfüllt man die Vorgaben zur THG-Prämie.
Hier findet ihr weitere Informationen rund um die THG Prämie
- Doch nun steht die freiwillige Zulassung wohl auf der Kippe, daher empfiehlt es sich nicht lange zu warten und möglichst schnell noch seinen eRoller zuzulassen.
- Welche Auszahlungsarten und was zur Vertragslaufzeit zu beachten ist findet ihr hier.
- Beantragung und Voraussetzungen um die Prämie zu erhalten, die bis zu 475 € pro Jahr betragen kann.
Diese Angaben sind ausführlich recherchiert, aber da sich immer mal ein Fehler einschleichen kann, sind die Angaben ohne Gewähr.
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